Ein unternehmerisch beteiligter GmbH-Gesellschafter kann nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung keinen Antrag mehr auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für die Kapitalerträge aus seiner GmbH-Beteiligung stellen. Dies gilt auch dann, wenn sich erst nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung herausstellt, dass ein Teil seines Gehalts als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist. Der GmbH-Gesellschafter kann den Antrag aber vorsorglich stellen.
Weihnachtsfeiern 2015
Ab dem Jahr 2015 gilt für Kosten einer betrieblichen Weihnachtsfeier anstelle einer Freigrenze nun ein Freibetrag von 110 EUR pro Teilnehmer.