Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2022

04.01.2022

In Deutschland müssen über 35 Mio. Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Erhebung der Grundsteuer neu bewertet werden. Deshalb wird jeder Eigentümer verpflichtet, bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungerklärung zu erstellen und eletronisch beim Finanzamt einzureichen.

Die deutsche Grundsteuer wird gegenwärtig auf der Grundlage sogenanter Einheitswerte ermittelt. Die zugrunde liegende Bewertung basiert auf Verhältnissen aus dem Jahre 1964. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Wertermittlung deshalb für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert. Daraufhin wurde im Jahre 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verkündet. Da dieses Gesetz eine Länderöffnungsklausel enthält, können die Regelungen in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen. Ab dem Kalenderjahr 2025 werden die Gemeinden die Grundsteuern auf Basis der neuen Grundsteuerwerte festsetzen.

Um den Gemeinden und Finanzämtern genügend Vorlauf zu geben, läuft die Abgabefrist für die Feststellungerklärungen der Eigentümer mit dem 31. Oktober 2022 ab. Ab Mitte des Jahres 2022 wird es die Möglichkeit geben, die Erklärungen eletronisch an die Finanzamter zu übermitteln.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die erforderlichen Informationen bzw. die Feststellungserklärung fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

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