Wird ein Grundstück grunderwerbsteuerfrei in eine Personengesellschaft eingebracht, müssen die Gesellschafter eine Verminderung der Beteiligungsquote eines Gesellschafters innerhalb der nächsten fünf Jahre auch dann dem Finanzamt anzeigen, wenn sich der Bestand der Gesellschafter nicht ändert. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht verlängert sich die Verjährungsfrist für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer.
Keine nachträgliche Änderung des Antrags auf Rückwirkung einer Umwandlung
Der Antrag auf steuerliche Rückwirkung eines Umwandlungsvorgangs kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Damit bleibt es bei dem im ersten Antrag bestimmten Rückwirkungszeitpunkt.
Urlaubsanspruch in der Elternzeit
Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Allerdings kann er vom Arbeitgeber nach dem Bundeselterngeldgesetz gekürzt werden. Diese Regelung ist mit dem Europarecht vereinbar. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden.
Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile in eine GmbH
Bringen Gesellschafter verschiedene Mitunternehmeranteile in eine GmbH ein, ist für jeden Gesellschafter und für jeden Anteil gesondert zu prüfen, ob eine Einbringung zum Buchwert möglich ist, so dass keine stillen Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen. Bei zwei Gesellschaftern zweier Personengesellschaften kommt es also zu vier Prüfungen, ob die Voraussetzungen für eine Einbringung zum Buchwert erfüllt sind.
Bundesfinanzministerium äußert sich zur Realteilung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Schreiben zur Realteilung von unternehmerisch tätigen Personengesellschaften veröffentlicht. Das neue Schreiben übernimmt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und ersetzt das bisherige Schreiben aus dem Jahr 2016. Ein BMF-Schreiben ist für die Finanzämter bindend, nicht aber für die Finanzgerichte.
Vorsteuerabzug beim Kauf von Luxus-Pkw
Zwei Senate des Finanzgerichts Hamburg (FG) haben über den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung von Luxus-Pkw unterschiedlich entschieden: Im Fall einer GmbH, die im Bereich der Gebäudereinigung tätig war und einen gebrauchten Lamborghini für ca. 300.000 € erworben hatte, erkannte das FG die Vorsteuer nicht an. Hingegen gewährte es den Vorsteuerabzug im Fall einer im Bereich der Windenergie tätigen GmbH & Co. KG, die einen gebrauchten Ferrari für ca. 150.000 € erwarb.
Grunderwerbsteuer bei missglückter formwechselnder Umwandlung
Ein Einzelunternehmen, zu dem Grundbesitz gehört, kann nicht formwechselnd in eine Ein-Mann-GmbH umgewandelt werden. Der Beschluss über die Umwandlung ist daher als Verpflichtung zur Einbringung auszulegen und löst Grunderwerbsteuer aus. Eine Grunderwerbsteuerfreiheit aufgrund der sog. Konzernklausel kommt nicht in Betracht.
Vorschläge zur Verschärfung bei Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen
Die Finanzminister der Bundesländer haben Vorschläge entwickelt, die Grunderwerbsteuerbarkeit bei Anteilsübertragungen an immobilienbesitzenden Gesellschaften auszuweiten. Zum einen soll die bisher schädliche Übertragungsgrenze von 95 % auf 90 % gesenkt werden. Zum anderen soll der Fünfjahreszeitraum auf einen Zehnjahreszeitraum ausgedehnt werden. Schließlich soll eine nur für Personengesellschaften geltende Regelung auf Kapitalgesellschaften erstreckt werden.
Erbschaftsteuer: Feststellung der Ausgangslohnsumme und Arbeitnehmerzahl
Die für die erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen erforderliche Feststellung der Ausgangslohnsumme sowie der Anzahl der Beschäftigten sind zwei gesonderte Verwaltungsakte, die jeweils eigenständig anzufechten sind. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme ergibt sich nicht zugleich, dass der Betrieb eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten hat und daher die Anforderungen an den Erhalt der Lohnsumme erfüllen muss.
Grunderwerbsteuer: Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts beim Anteilskauf
Bei einer grunderwerbsteuerbaren Anteilsübertragung an einer immobilienbesitzenden Gesellschaft kann ein niedrigerer Wert des Grundstücks weder durch den Bilanzansatz noch durch eine Ableitung aus dem Kaufpreis für die Anteile nachgewiesen werden. Es bleibt dann bei dem Grundstückswert, der sich aufgrund des Ertragswertverfahrens ergibt.