Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis mit dem Zweck, auszuweisen, welche Person bzw. Personenmehrheit den Erblasser beerbt und wie groß der jeweilige Erbteil ist. Daneben kann dem Erbschein entnommen werden, ob der Erbteil des ausgewiesenen Erben mit Beschränkungen, wie beispielsweise einer Testamentsvollstreckung, belastet ist. Dem Erbschein wohnt der öffentliche Glaube inne. Dritte dürfen also auf die Richtigkeit der Angaben aus einem Erbschein vertrauen.