Die SPD-Bundestagsfraktion hat mitgeteilt, dass das Gesetzgebungsverfahren für die Reform der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen an immobilienbesitzenden Gesellschaften verschoben und nicht zum 1.1.2020 in Kraft treten wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden.
Namensverwertungsrecht kann in einen Betrieb eingelegt werden
Der Teil des Namensrechts, der kommerzialisiert werden kann, ist ein Wirtschaftsgut und kann daher in einen Betrieb eingelegt und grundsätzlich abgeschrieben werden. Die Einlage erfolgt mit dem Teilwert, der davon abhängt, wie bekannt und populär der Namensträger ist.
Keine Passivierung von Darlehen, die nur aus künftigen Erlösen zu tilgen sind
Ein Filmförderdarlehen, das nur aus künftigen Verwertungserlösen innerhalb von zehn Jahren zu tilgen ist und dessen etwaiger Restbetrag nach Ablauf der zehn Jahre zu erlassen ist, darf nur in Höhe der im jeweiligen Jahr entstehenden Verwertungserlöse passiviert werden. Hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Betrags fehlt es an einer wirtschaftlichen Belastung.
Teileinkünfteverfahren für nachträglich festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung
Ein unternehmerisch beteiligter GmbH-Gesellschafter kann nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung keinen Antrag mehr auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens für die Kapitalerträge aus seiner GmbH-Beteiligung stellen. Dies gilt auch dann, wenn sich erst nach Abgabe seiner Einkommensteuererklärung herausstellt, dass ein Teil seines Gehalts als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen ist. Der GmbH-Gesellschafter kann den Antrag aber vorsorglich stellen.
Freiberufliche Tätigkeit von Kfz-Prüfingenieuren
Prüfingenieure, die im Kfz-Bereich Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, sind zwar grundsätzlich freiberuflich tätig und daher nicht gewerbesteuerpflichtig. Dies gilt aber nicht, wenn sie sich der Mithilfe angestellter Prüfingenieure bedienen, die eigenständig prüfen und nur stichprobenartig überwacht werden. Insoweit liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die zur Gewerblichkeit der gesamten Tätigkeit führt.
Steuerbefreiung für Fahrtkostenzuschüsse
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur neuen Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln Stellung genommen.
Grunderwerbsteuer: Übertragung eines Miteigentumsanteils durch eine Personengesellschaft auf den Gesellschafter
Schließt eine Personengesellschaft, die auf ihrem Grundstück ein Mehrfamilienhaus errichten will, mit ihren Gesellschaftern einen Vertrag, in dem sie den einzelnen Gesellschaftern Miteigentumsanteile im Umfang ihrer prozentualen Beteiligung zuweist, unterliegt der jeweilige Vertrag der Grunderwerbsteuer und ist nicht steuerfrei. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Gegenleistung, falls die Gesellschafter ihre Gesellschafterstellung bei der Personengesellschaft in unveränderter Höhe behalten.
Keine Gewerbesteuerpflicht einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bei gewerblichen Beteiligungseinkünften
Eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft, die an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligt ist, wird zwar wegen der gewerblichen Beteiligungseinkünfte einkommensteuerlich als gewerbliche Personengesellschaft behandelt; sie unterliegt aber nicht der Gewerbesteuer. Insoweit ist das Gewerbesteuergesetz verfassungskonform einzuschränken.
Verschmelzung einer GmbH auf ihren Gesellschafter und Gläubiger
Die Verschmelzung einer GmbH auf ihren Gesellschafter, der seiner GmbH in deren Krise Darlehen gewährt hat, führt beim Gesellschafter nicht zu einem Übernahmefolgegewinn aufgrund der Auflösung der Darlehensverbindlichkeiten bei der GmbH. Denn der Gewinnerhöhung infolge der Auflösung der Darlehensverbindlichkeiten steht ein gleich hoher Verlust des Gesellschafters durch Ausbuchung seiner Darlehensforderungen gegenüber.
Rückerwerb bei der Grunderwerbsteuer
Der Rückkauf von Anteilen an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft ist kein steuerlich unschädlicher Rückerwerb, wenn beim vorherigen Verkauf der Anteile die Gesellschaft noch kein Grundstück besaß. Damit löst der Rückkauf Grunderwerbsteuer aus, wenn der Rückkäufer aufgrund des Rückkaufs mindestens 95 % der Anteile hält und die Gesellschaft nunmehr ein Grundstück besitzt.