Steuerrecht

Bei der rechtlichen Beratung und Vertretung ist eine verlässliche Prognose der jeweiligen steuerlichen Auswirkungen unerlässlich. Verlassen Sie sich deshalb auf unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Unsere Leistungen

  • Steuergestaltung
  • Steuererklärung und Erklärungsberatung
  • Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
  • Risikoeinschätzung hinsichtlich steuergestaltender Vorhaben
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einer „Selbstanzeige“ gegenüber den Finanzbehörden
  • Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden
  • Vertretung bei dem Vorwurf ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere der leichtfertigen Steuerverkürzung
  • Erstellung von Gutachten zur steuerlichen/steuerstrafrechtlichen Würdigung von Sachverhalten jeder Art

Steuergestaltung

Im Rahmen der steuerrechtlichen Vorgaben lässt sich die Steuerlast sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen senken und optimieren. Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte beraten Sie ausführlich und umfassend.

Steuererklärung und Erklärungsberatung

Ob private oder betriebliche Steuererklärung, unsere Steuerberater erstellen für Sie unter Berücksichtigung der individuellen Vorgaben Ihre Steuererklärung, Jahresabschlüsse oder übernehmen die Buchführung der laufenden Geschäfte. Zudem beraten wir Sie umfassend in allen steuerrechtlichen Belangen.

Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

Ob im Rahmen der Steuererklärung oder in sämtlichen steuerrechtlichen Angelegenheiten, auch die Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie die Vertretung Ihrer Interessen ist Teil unseres Leistungsspektrums. Darüber hinaus vertreten wir Sie gegenüber den Finanzbehörden im Prüfungs-, Feststellungs- und Rechtsbehelfsverfahren.

Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit einer „Selbstanzeige“ gegenüber den Finanzbehörden

Innerhalb des Steuerrechts existiert die Besonderheit, dass es selbst nach einer vorsätzlichen Straftat, der Steuerhinterziehung, durch eine sog. Selbstanzeige zu einer vollständigen Strafbefreiung kommen kann. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie bei der Auseinandersetzung mit den Steuer- bzw. Strafverfolgungsbehörden – auch vor den Strafgerichten.

Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch die Finanzbehörden

Droht Ihnen die Zwangsvollstreckung aus einem Steuerbescheid? Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite.

Vertretung bei dem Vorwurf ordnungswidrigen Verhaltens, insbesondere der leichtfertigen Steuerverkürzung

Ihnen wird zu Last gelegt, bei der Steuererklärung unvollständige oder falsche Angaben gemacht zu haben? Wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie in allen Fragen und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden.

Erstellung von Gutachten zur steuerlichen/steuerstrafrechtlichen Würdigung von Sachverhalten jeder Art

Wir erstellen detaillierte und unabhängige Gutachten unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen des Steuerrechts.

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