Vor dem Erbfall

Sollten Sie sich nicht um Ihren Nachlass kümmern, tut dies der Staat. Ohne letztwillige Verfügung verteilt er Ihr Vermögen im Todesfall nach der sogenannten gesetzlichen Erbfolge auf Verwandte und Ehepartner. Jeder Erbfall hat zur Folge, dass sich die Hinterbliebenen ungeachtet des persönlichen Verlustes unterschiedlichster rechtlicher und steuerlicher Probleme stellen müssen. Zur Vermeidung unliebsamer Folgen für den oder die Erben und zur Durchsetzung der Wünsche des zukünftigen Erblassers ist eine sorgfältige Nachlassplanung bzw. –gestaltung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht unverzichtbar.

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