Kapitalerhöhung

Kapitalerhöhung

Unter den Voraussetzungen der § 55 ff. GmbHG kann das Stammkapital einer GmbH erhöht werden. Da eine Kapitalerhöhung stets eine Satzungsänderung darstellt, bedarf es zwingend eines Gesellschafterbeschlusses; sofern innerhalb des Gesellschaftsvertrages keine abweichenden Regelungen getroffen sind, ist zudem die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig. Darüber hinaus ist eine notariell aufgenommene oder beglaubigte Erklärung des Übernehmers erforderlich. Die Kapitalerhöhung ist stets im Handelsregister einzutragen.
Die Hintergründe für eine Kapitalerhöhung bestehen regelmäßig in der Finanzierung von Investitionen, einer Ausweitung des Geschäftsbetriebs, der Sicherung der Liquidität oder der Verbesserung der Bonität der GmbH.

Die Kapitalerhöhung kann durch Einzahlung neuer Kapitaleinlagen in das Gesellschaftsvermögen – gegebenenfalls unter Beteiligung neuer Gesellschafter – erfolgen oder durch eine Verwendung bereits vorhandenen Vermögens.

Leistung neuer Einlagen:

Eine Möglichkeit für die Durchführung einer Kapitalerhöhung besteht darin, dem Vermögen der Gesellschaft Eigenmittel zuzuführen, also durch eine Einbringung von Bar- oder Sacheinlagen von bereits beteiligten oder neuen Gesellschaftern weiteres Kapital in die Gesellschaft einzubringen und somit das Stammkapital der GmbH zu erhöhen. Diese Möglichkeit führt zu der Ausgabe neuer Geschäftsanteile, welche an den Übernehmenden – bereits beteiligten oder neuen Gesellschafter – übertragen werden.

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln:

Eine Alternative der Kapitalerhöhung besteht darin, bislang nicht gebundenes Eigenkapital der Gesellschaft in das Stammkapital zu überführen und dieses somit zu erhöhen. Diese Möglichkeit der Kapitalerhöhung führt nicht zu einer Ausgabe neuer Geschäftsanteile; die Beteiligungsstruktur der Gesellschafter bleibt unverändert.

Die konkrete Durchführung einer Kapitalerhöhung sollte stets individuell nach den Bedürfnissen der Gesellschafter und der Gesellschaft durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie in diesem Zusammenhang.

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