Reform der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen wird auf erstes Halbjahr 2020 verschoben

Die SPD-Bundestagsfraktion hat mitgeteilt, dass das Gesetzgebungsverfahren für die Reform der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen an immobilienbesitzenden Gesellschaften verschoben und nicht zum 1.1.2020 in Kraft treten wird. Das Gesetzgebungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden.

Hintergrund

Der Grunderwerbsteuer unterliegt nicht nur ein Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch der Verkauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die Grundbesitz hält (sog. Share Deals, also Anteilsverkäufe). Voraussetzung ist nach der bisherigen Rechtslage, dass mindestens 95 % der Anteile übertragen werden. Außerdem ist bei Anteilsübertragungen bei einer Personengesellschaft erforderlich, dass die Übertragung von mindestens 95 % auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren erfolgt.

Hinweis

Die Bundesregierung will die Grunderwerbsteuerbarkeit bei Anteilsverkäufen erweitern. So soll die bisherige Grenze von 95 % auf 90 % herabgesetzt werden. Außerdem soll der Übertragungszeitraum von fünf Jahren bei Personengesellschaften auf zehn Jahre verlängert werden. Des Weiteren soll die für Personengesellschaften geltende Regelung, die eine Grunderwerbsteuerbarkeit vorsieht, wenn – nach der Neuregelung für Personengesellschaften – innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 % der Gesellschafter ausgetauscht werden, auch auf Kapitalgesellschaften angewendet werden.

Die geplanten Neuregelungen sind nicht unumstritten, weil Übergangsvorschriften erforderlich werden und bereits die ersten Gestaltungsmodelle diskutiert werden, um die Neuregelungen zu umgehen. Deshalb wird das geplante Inkrafttreten zum 1.1.2020 nicht gelingen. Ob bei einer späteren Verabschiedung des Gesetzes eine Rückwirkung erfolgen wird, bleibt abzuwarten.

SPD-Bundestagsfraktion online;

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