Lina Addicks

Rechtsanwältin nicht Partner der Kanzlei im Sinne des PartGG

Über mich

Im Rahmen der Beratung unserer Mandanten liegen die Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Rechtsanwältin Addicks in den Gebieten des Gesellschaftsrechts und des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Sie berät unsere Mandanten bei Vertragsgestaltungen und vertritt diese in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung.

Lebenslauf

  • 2011 Erstes Juristisches Staatsexamen (Universität Göttingen)
  • 2014 Zweites Juristisches Staatsexamen (in Dresden)
  • 2014 Zulassung als Rechtsanwältin
  • bis 2018 Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Dresden
  • seit 2019 Rechtsanwältin in der Kanzlei WBP Steuerberater Rechtsanwälte PartGmbB

Tätigkeitsschwerpunkte

Handels- und Gesellschaftsrecht

Frau Rechtsanwältin Addicks berät unsere Mandanten in diversen Fragen des Gesellschaftsrechts, von der Gründung über Umstrukturierungsmaßnahmen bis hin zur Auflösung von Gesellschaften. Darüber hinaus vertritt sie unsere Mandanten bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Dritten. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, der Gestaltung und Verhandlung im Rahmen von Transaktionen sowie Umstrukturierungsmaßnahmen und Verschmelzungen.  

Wirtschaftsrecht

Frau Rechtsanwältin Addicks unterstützt unsere Mandanten bei der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von Verträgen und erarbeitet die individuell vorteilhaftesten Lösungen. Die Beratungsschwerpunkte von Frau Addicks umfassen das Vertragsrecht, Handels- und gesellschaftsrecht und Wettbewerbsrecht sowie die vielseitigen Anforderungen mit Blick auf Compliance und Risikomanagement. Darüber hinaus steht Frau Addicks unseren Mandanten als fachkundige Ansprechpartnerin im Zivilprozessrecht zur Verfügung.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts liegt der Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Addicks darin, Unternehmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu beraten und die Interessen unserer Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden zu vertreten.

Sie hatte mich beraten und genau gesagt zu welchen RA ich gehen muss!

S. B. vom 30.03.2021

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