Kündigung durch Gesellschafter

01.03.2024

In Gesellschaften, beispielsweise bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), können Konflikte zwischen den Gesellschaftern entstehen, die zu einer Kündigung durch einen oder mehrere Gesellschafter führen. 

Die Voraussetzungen für die Kündigung durch Gesellschafter

Die Möglichkeit zur Kündigung durch Gesellschafter hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform und den vertraglichen Vereinbarungen ab. 

  • Gesellschaftsvertrag: Der Gesellschaftsvertrag sollte Kündigungsbestimmungen enthalten, insbesondere Gründe für eine Kündigung benennen und die Kündigungsfrist regeln.

  • Wichtiger Grund: In vielen Fällen ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise in schwerwiegenden Pflichtverletzungen eines Gesellschafters liegen, die die Fortführung der Gesellschaft unzumutbar machen.

Rechtsfolgen der Kündigung

Eine wirksame Kündigung durch einen Gesellschafter hat verschiedene Rechtsfolgen. Dies sind in der Regel zumindest die Folgenden:

  • Ausscheiden aus der Gesellschaft: Der kündigende Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus. Dies bedeutet, dass auch seine Mitgliedschaftsrechte enden. 

  • Abfindung: Je nach Gesellschaftsvertrag und den Umständen der Kündigung kann der kündigende Gesellschafter Anspruch auf eine Abfindung haben. Die Modalitäten der Abfindung sollten im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.

  • Fortführung des Unternehmens: Bei Personengesellschaften (beispielsweise der GbR) ist unter Umständen zu durch die verbleibenden Gesellschafter zu entscheiden, ob sie die Gesellschaft weiterführen oder auflösen möchten. Dies kann ebenfalls im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.

  • Wettbewerbsverbot: Oft enthält der Gesellschaftsvertrag auch Regelungen bezüglich eines Wettbewerbsverbots, das den gekündigten Gesellschafter daran hindert, in derselben Branche oder in Konkurrenz zur Gesellschaft tätig zu werden. 

Die Kündigungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Rechtsfolgen für Gesellschafter variieren je nach Gesellschaftsform und individuellen Vereinbarungen. Es ist entscheidend, dass Gesellschafter sich über die Regelungen im Gesellschaftsvertrag im Klaren sind und diese im Falle von Konflikten rechtzeitig berücksichtigen. 

Wenn Sie weitere Fragen zur Kündigung von Gesellschaftern oder anderen rechtlichen Angelegenheiten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Anwälte, um individuelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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