Unternehmensnachfolge

Unternehmensinhaber zögern oftmals, das „Zepter aus der Hand“ zu geben. Grund hierfür ist vielfach die Befürchtung, dass ein Nachfolger das Unternehmen nicht im Sinne des Inhabers weiterführen könne.

Vor diesem Hintergrund sollten bereits bei der Unternehmensübertragung bestimmte Bedingungen festgelegt werden, bei deren Eintritt der ursprüngliche Inhaber wieder die Möglichkeit der Einflussnahme erhält. Sowohl das Gesellschaftsrecht als auch sogenannte Nießbrauchrechte bieten verschiedene Möglichkeiten, dem bisherigen Unternehmensinhaber Erträge aus oder Mitspracherechte an dem Unternehmen zu sichern. Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Regelung der Unternehmensnachfolge nachhaltig zu beraten und eine optimale Lösung in Ihrem Interesse zu gestalten.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung steueroptimierter Unternehmensnachfolge
  • Beratung bei der Unternehmensübertragung an Familienmitglieder oder Dritte
  • Beratung bei der Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Gestaltung steueroptimierter Unternehmensnachfolge

Ein wesentlicher Teil unserer wirtschaftsrechtlichen Beratung ist die Gestaltung der steueroptimierten Unternehmensnachfolge. Unter Berücksichtigung sämtlicher unternehmerischer Rahmenbedingungen beraten wir Sie bei der rechtzeitigen Regelung der Nachfolge und bieten Ihnen eine verlässliche Bewertung der steuerlichen Auswirkungen des individuellen Nachfolgemodells.

Beratung bei der Unternehmensübertragung an Familienmitglieder oder Dritte

Die Hintergründe einer Unternehmensnachfolge lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilen. Sollte der Unternehmensinhaber sein Unternehmen beispielsweise alters- oder gesundheitsbedingt nicht fortführen können, kann die Unternehmensnachfolge durch einen Verkauf an Dritte erfolgen. Neben Mischformen kann alternativ die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie im Rahmen einer Vorwegnahme der Erbschaft geregelt werden.

Die Übertragung des Vermögens zum Zwecke der Unternehmensnachfolge lässt sich im Prinzip auf zwei Arten durchführen: Entweder werden einzelne Vermögensgegenstände des Unternehmens (sog. Asset Deal) oder die Unternehmensanteile des ausscheidenden Unternehmensinhabers (sog. Share Deal) auf den Nachfolger übertragen.

Beratung bei der Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Bei Familienunternehmen erfolgt die Unternehmensnachfolge in der Regel durch die Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Weicht die vom Unternehmensinhaber gewünschte Erbfolge von der gesetzlichen Erbfolge ab, sollte der Übertragungsvertrag durch ein Testament oder einen Erbvertrag begleitet werden. Hier kommt es vor allem auf die Berücksichtigung eventuell pflichtteilsberechtigter Personen an, um spätere Auseinandersetzungen zwischen mehreren Erben oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und damit eine existenzielle Gefährdung des Unternehmens zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie bei den zu bewältigenden Herausforderungen, einen Einklang zwischen dem Eigeninteresse des Unternehmensinhabers und den unterschiedlichen Interessen auf Seiten der zukünftig Berechtigten herzustellen.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Ich habe die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben ausschließlich für die Kontaktaufnahme und für Rückfragen gespeichert werden.

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang