Arne Zons

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Über mich

Herr Rechtsanwalt Zons berät unsere Mandanten in Angelegenheiten mit den Schwerpunkten Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie mit Bezügen zum Steuerrecht. Er berät unsere Mandanten bei Vertragsgestaltungen und vertritt diese in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitigkeiten mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Zons in der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Der Fokus liegt in diesem Rahmen auf den Gebieten des allgemeinen Wirtschaftsrechts, vorrangig im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Vertragsgestaltung.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die erbrechtliche Beratung und Vertretung. Hierbei begleitet Sie Herr Zons als Fachanwalt für Erbrecht bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Nachlassgestaltung, beispielsweise bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge berät Sie Herr Zons umfassend in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberaterinnen und Steuerberatern über sämtliche Gestaltungsoptionen, insbesondere bei der Bewertung von Vermögensgegenständen sowie der Gestaltung des Übergabevertrages. Daneben steht Ihnen Herr Zons in allen Fragen der Verwaltung eines Nachlasses, der Aufteilung einer Erbschaft unter Miterben sowie bei der Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen fachkundig zur Seite.

Herr Zons ist verhandlungs- und prozesserfahren; Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

Daten

  • Fachübergreifende Beratung zur Unternehmensnachfolge aus einer Hand
  • Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
  • Gestaltung von Übergabeverträgen
  • Planung und Durchführung von Unternehmensverkäufen
  • Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpool
  • Konzeption von Stiftungen, insbesondere Unternehmensstiftungen, Familienstiftungen und Doppelstiftungen
  • Konzeption zur Überführung des Unternehmens in eine Verantwortungseigentumsstruktur.
  • Entwurf von Unternehmertestamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
  • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
  • Mediation für Gesellschafter und Familienmitglieder
  • Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung
  • Gestaltungen für die Reduzierung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen
  • Ermittlung des Unternehmenswertes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Landwirtschaftliche Hofübergabe
  • Notfallplanung für den Unternehmer

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