Arne Zons

Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Zons in der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen. Der Fokus liegt in diesem Rahmen auf den Gebieten des allgemeinen Wirtschaftsrechts, vorrangig im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Vertragsgestaltung.

Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die erbrechtliche Beratung und Vertretung. Hierbei begleitet Sie Herr Zons als Fachanwalt für Erbrecht bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Nachlassgestaltung, beispielsweise bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages. Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge berät Sie Herr Zons umfassend in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberaterinnen und Steuerberatern über sämtliche Gestaltungsoptionen, insbesondere bei der Bewertung von Vermögensgegenständen sowie der Gestaltung des Übergabevertrages. Daneben steht Ihnen Herr Zons in allen Fragen der Verwaltung eines Nachlasses, der Aufteilung einer Erbschaft unter Miterben sowie bei der Abwehr und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen fachkundig zur Seite.

Herr Zons ist verhandlungs- und prozesserfahren; Korrespondenzsprachen sind Deutsch und Englisch.

Daten

  • Fachübergreifende Beratung zur Unternehmensnachfolge aus einer Hand
  • Rechtliche und steuerliche Gestaltung der Betriebsnachfolge
  • Gestaltung von Übergabeverträgen
  • Planung und Durchführung von Unternehmensverkäufen
  • Konzeption von Familiengesellschaften und Familienpool
  • Konzeption von Stiftungen, insbesondere Unternehmensstiftungen, Familienstiftungen und Doppelstiftungen
  • Konzeption zur Überführung des Unternehmens in eine Verantwortungseigentumsstruktur.
  • Entwurf von Unternehmertestamenten, Erb- und Eheverträgen, Pflichtteilsverzichten
  • Testamentsvollstreckung zur Betriebsfortführung
  • Mediation für Gesellschafter und Familienmitglieder
  • Unternehmensbewertung, Anteilsbewertung
  • Gestaltungen für die Reduzierung der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen
  • Ermittlung des Unternehmenswertes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Landwirtschaftliche Hofübergabe
  • Notfallplanung für den Unternehmer

Wir haben Herr Zons Hilfe bei einem internationalen Handelsfall in Anspruch genommen.
Seine Beratung war freundlich, präzise und entscheidend richtig. Er hat sich Zeit genommen und auf Nachfragen schnell reagiert.
Hiermit empfehlen wir die Dienstleistung von Herrn Zons uneingeschränkt weiter und bedanken uns für die qualitätsvolle Zusammenarbeit.

T. M. vom 29.11.2021

Herr Zons hat sich viel Zeit genommen meine Brüder und mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit zu unterstützen.
Wir haben 3 längere Gespräche geführt, die uns in allen Entscheidungen maßgeblich geholfen haben und uns viel Sicherheit gegeben haben.
Er ist ein sehr hilfsbereiter, verständlicher und angenehmer Anwalt, der nicht nur den Profit sieht, sondern auch bereit ist einfach zu helfen in Situationen, die für viele Menschen zum ersten Mal auftreten.
Vielen Dank dafür!
Ich kann ihn mit sehr gutem Gewissen weiterempfehlen.

I. R. vom 13.08.2021

Zurück zur Übersicht

Termin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang