Erbrecht
Eine Erbschaft ist stets eine sensible Angelegenheit, die regelmäßig viele Fragen aufwirft. Wir beraten und betreuen Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
Unsere Leistungen
- Erstellung von Testament oder Erbvertrag
- Vorweggenommene Erbfolge
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus einer Erbschaft
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Pflichtteilsanspruch
- Weitere erbrechtliche Angelegenheiten
Aktuelle Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie hier.
Erstellung von Testament oder Erbvertrag
Die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages ist eine komplexe Rechtsangelegenheit, die nicht ohne eine fachlich kompetente Betreuung und ein hohes Maß an Vertraulichkeit auskommt. Wir beraten Sie umfassend bei den verschiedenen Möglichkeiten der rechtzeitigen Nachlassregelung vom ersten Kennenlernen bis hin zur maßgeschneiderten Nachlassgestaltung.
Vorweggenommene Erbfolge
Wir begleiten Sie, wenn Sie sich zu einer Übertragung von Vermögenswerten auf vorgesehene Begünstigte bereits zu Lebzeiten entscheiden. Die vorweggenommene Erbfolge bietet Ihnen die Möglichkeit, Einfluss auf die Entwicklung und Verwendung des übertragenen Vermögens zu nehmen. Zusätzlich können Sie sich selbst zum Beispiel in Form einer Leibrente, lebenslangen Wohnrechts oder der persönlichen Pflege absichern. Insbesondere bei größeren Vermögen kann es hinsichtlich der Erbschaftsteuer ratsam sein, das Vermögen in mehreren Schritten zu übertragen.
Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus einer Erbschaft
Wir beraten und vertreten Sie bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus einer Erbschaft, insbesondere bei Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Sorgen Sie für Zeiten schwerer Erkrankungen oder altersbedingter Hilflosigkeit vor. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie beispielsweise die Verwaltung Ihres Vermögens einer Ihnen nahestehenden Vertrauensperson übertragen. Mit Ihrer Patientenverfügung bestimmen Sie im Vorfeld Art und Umfang einer ärztlichen Behandlungen. Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, lassen sich die Einzelheiten der Betreuung in einer Betreuungsverfügung vorbereiten.
Pflichtteilsanspruch
Steht Ihnen der Pflichtteil aus einer Erbschaft zu oder erhebt jemand Ihnen gegenüber Pflichtteilsansprüche? Wir beraten und vertreten Sie bei der Abwehr bzw. der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Weitere erbrechtliche Angelegenheiten
Weitere Tätigkeitsfelder, auf denen wir erbrechtlich für Sie tätig sind, sind insbesondere:
- Erbschein/Erbscheinsverfahren, insbesondere Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
- Erbschaftskauf
- Erbschaftsverzicht
- Anfechtung von Testamenten
- Nachlasswertermittlung
- Bewertung von Grundstücken