Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)
Neben den klassischen gesellschaftsrechtlichen Tätigkeitsfeldern unserer Kanzlei bildet die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Management und Investoren im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen und -umstrukturierungen den Kern unserer gesellschaftsrechtlichen Unternehmensberatung.
Unsere Leistungen
- Anteilskauf und -verkauf (Unternehmensbeteiligung)
- Finanzierung
- Konzernberatung
- Umwandlung (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung, Formwechsel)
- Unternehmensbewertung
- Unternehmenszusammenschluss
Unser Beratungsspektrum im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen umfasst die Betreuung unserer Mandanten bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Fusionen sowie einer Beteiligung an Unternehmen. Unsere Leistungen sind dabei von einem praxisnahen und lösungsorientierten Ansatz geprägt.
Unser Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über langjährige und fundierte Erfahrungen bei der Beratung mittelständischer Unternehmen und Investoren verschiedener Branchen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und beraten bereits bei vorbereitenden Überlegungen zur rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Strukturierung der Transaktion.
Vorbereitende Vereinbarungen und Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung einer Transaktion erstellen wir für unsere Mandanten die geeignete Dokumentation. Dies umfasst neben dem (Legal) Fact Book auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Non Disclosure Agreement – NDA), welche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der Parteien schützt.
Haben sich die Parteien über die wesentlichen Inhalte der Transaktion verständigt, werden diese in einer Absichtserklärung, dem Letter of Intent (LOI) festgehalten.
Due Diligence
Um den Kaufpreis einerseits und die wesentlichen Vertragsinhalte anderseits konkret zu bestimmen und individuell zu vereinbaren, erfolgt eine Prüfung des Zielunternehmens (eine sogenannte Due Diligence) durch den Kaufinteressenten. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung der Legal und Tax Due Diligence sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite und prüfen die mit der Transaktion verbundenen Risiken. Unsere Beratung reicht von der Erstellung der Datenraumbedingungen über die rechtliche Prüfung von Dokumenten und das Stellen von Rückfragen bzw. Beantwortung solcher im Q&A-Prozess bis hin zu der Erstellung eines Due Diligence Reports.
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen
Die im Rahmen der Due Diligence festgestellten Risiken sind in den weiteren Verhandlungen zwischen den Parteien zu berücksichtigen und führen in der Regel zu ausführlichen und individuellen Vertragsverhandlungen. In diesem Zusammenhang profitieren unsere Mandanten von den verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Schwerpunkten unseres Teams sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir stets die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten unserer Mandanten.
Nach Abschluss des (notariellen) Kaufvertrages beraten wir unsere Mandanten weiter, erarbeiten konkrete Maßnahmen in den Bereichen Recht, Steuern und Organisation und unterstützen bei deren Umsetzung.
Unser Beratungsspektrum im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen umfasst die Betreuung unserer Mandanten bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Fusionen sowie einer Beteiligung an Unternehmen. Unsere Leistungen sind dabei von einem praxisnahen und lösungsorientierten Ansatz geprägt.
Unser Rechtsanwälte und Steuerberater verfügen über langjährige und fundierte Erfahrungen bei der Beratung mittelständischer Unternehmen und Investoren verschiedener Branchen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen und beraten bereits bei vorbereitenden Überlegungen zur rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Strukturierung der Transaktion.
Vorbereitende Vereinbarungen und Informationen
Im Rahmen der Vorbereitung einer Transaktion erstellen wir für unsere Mandanten die geeignete Dokumentation. Dies umfasst neben dem (Legal) Fact Book auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (auch Non Disclosure Agreement – NDA), welche vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der Parteien schützt.
Haben sich die Parteien über die wesentlichen Inhalte der Transaktion verständigt, werden diese in einer Absichtserklärung, dem Letter of Intent (LOI) festgehalten.
Due Diligence
Um den Kaufpreis einerseits und die wesentlichen Vertragsinhalte anderseits konkret zu bestimmen und individuell zu vereinbaren, erfolgt eine Prüfung des Zielunternehmens (eine sogenannte Due Diligence) durch den Kaufinteressenten. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung der Legal und Tax Due Diligence sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite und prüfen die mit der Transaktion verbundenen Risiken. Unsere Beratung reicht von der Erstellung der Datenraumbedingungen über die rechtliche Prüfung von Dokumenten und das Stellen von Rückfragen bzw. Beantwortung solcher im Q&A-Prozess bis hin zu der Erstellung eines Due Diligence Reports.
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen
Die im Rahmen der Due Diligence festgestellten Risiken sind in den weiteren Verhandlungen zwischen den Parteien zu berücksichtigen und führen in der Regel zu ausführlichen und individuellen Vertragsverhandlungen. In diesem Zusammenhang profitieren unsere Mandanten von den verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Schwerpunkten unseres Teams sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen wir stets die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten unserer Mandanten.
Nach Abschluss des (notariellen) Kaufvertrages beraten wir unsere Mandanten weiter, erarbeiten konkrete Maßnahmen in den Bereichen Recht, Steuern und Organisation und unterstützen bei deren Umsetzung.