Unternehmenskauf in der Krise (Insolvenz)

Beim Kauf eines Unternehmens in der Krise gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Zeitpunkt des Kaufs: Der Kauf eines Unternehmens kann vor einer möglichen Insolvenzantragstellung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
  2. Art des Kaufs - Share Deal oder Asset Deal: Bei einem Share Deal werden die Gesellschaftsanteile des Unternehmens erworben, was jedoch die Krise der Gesellschaft nicht beseitigt1. Bei einem Asset Deal werden einzelne oder alle Vermögensgegenstände erworben.
  3. Risiken und Haftung: Unternehmenskäufe in der Krise bergen erhebliche Fallstricke. Es ist wichtig, die Haftungssituation der Beteiligten zu berücksichtigen. Beispielsweise kann der Erwerber für die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haften.
  4. Due-Diligence: Eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens ist unerlässlich, um die finanzielle Situation, mögliche Insolvenzgründe und den zusätzlichen Kapitalbedarf des Unternehmens zu ermitteln.
  5. Verhandlungen: Der Interessent kann exklusive Verhandlungen direkt mit den Gesellschaftern/dem Geschäftsführer führen.

Es ist ratsam, einen Experten zu konsultieren, um eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko vorzunehmen.

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