Aus Amt entfernt: Vergütungsanspruch eines Testamentsvollstreckers nur nach besonders groben Pflichtverstößen verwirkt

29.09.2023

Hat ein Testamentsvollstrecker auch einen Anspruch auf seine Vergütung, obwohl er durch das Nachlassgericht aus dem Amt entfernt wurde? Diese Frage musste das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) beantworten.

Der aufgrund einer testamentarischen Verfügung der Erblasserin eingesetzte Testamentsvollstrecker wurde vom Nachlassgericht aus seinem Amt entfernt, da zum Zeitpunkt der Entscheidung die Befürchtung bestand, dass er seine persönlichen Interessen über die der Erblasserin gestellt hatte. Nach der Übergabe des Amts an den neuen Testamentsvollstrecker machte er Vergütungsansprüche für seine bisherige Tätigkeit gegenüber dem Nachlassgericht geltend.

Das OLG kam ebenso wie das Landgericht zuvor zu dem Ergebnis, dass nicht jede Verfehlung eines Testamentsvollstreckers auch die Verwirkung seiner Vergütungsansprüche zur Folge hat. Insbesondere sei für eine Beurteilung der Verwirkung auf den Zeitpunkt des Rechtsstreits über die Vergütung und nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Nachlassgericht abzustellen. Die Befürchtungen, der Testamentsvollstrecker hätte nicht im Interesse der Erblasserin gehandelt, konnten später nicht bestätigt werden.

Hinweis: Ein Anspruch auf eine Vergütung kann verwirkt werden, wenn der Testamentsvollstreckerin besonders grober Weise gegen seine Pflichten verstoßen hat. Eine nur zögerliche Bearbeitung von Auskünften, die man dem Testamentsvollstrecker hier vorwerfen konnte, reicht hierfür nicht aus.

Quelle: Saarländisches OLG, Urt. v. 26.07.2023 - 5 U 98/22

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