Bundesrat beschließt Änderung des Stiftungsrechts

Einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 25.6.2021 das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ gebilligt (BR-Drucks. 569/21 (Beschluss)).

U.a. wird mit dem Gesetz das Stiftungszivilrecht durch eine Neufassung der einschlägigen Paragrafen abschließend im BGB geregelt. Dazu wurden neue Regelungen insbesondere zum Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung sowie zur Änderung der Stiftungssatzung und zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Zahlreiche bestehende Vorschriften wurden geändert.

Zusätzlich wird ein zentrales Stiftungsregister mit Publizitätswirkung eingeführt, um mehr Transparenz zu schaffen. Geführt wird es vom Bundesamt der Justiz. Dadurch soll für Stifter und Stiftungen das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher werden.

Der Vorlage zufolge beruht das Stiftungszivilrecht, das die Entstehung und die Verfassung der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts bestimmt, derzeit auf Bundesrecht und Landesrecht. Das Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht habe immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit bei Stiftern und Stiftungen geführt, so die Bundesregierung.

Bundesrat online;

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