Was ist eine Nachlasspflegschaft?

Eine Nachlasspflegschaft ist ein rechtliches Verfahren, das in Deutschland angewendet werden kann, um den Nachlass eines verstorbenen Menschen zu verwalten, wenn es Unsicherheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Erbes gibt oder wenn keine geeigneten Erben ermittelt werden können. Die Nachlasspflegschaft wird in den §§ 1960 bis 1991 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Die Gründe für die Einsetzung eines Nachlasspflegers können vielfältig sein. Hier sind einige mögliche Situationen, in denen eine Nachlasspflegschaft angeordnet werden kann:

  1. Unsicherheit über die Erben: Wenn unklar ist, wer die gesetzlichen Erben des Verstorbenen sind, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, um die Angelegenheit zu klären und den Nachlass zu verwalten, bis die Erben ermittelt werden.
  2. Streitigkeiten unter den Erben: Wenn es Streitigkeiten oder Konflikte zwischen den potenziellen Erben gibt, kann ein Nachlasspfleger eingesetzt werden, um den Nachlass vorübergehend zu verwalten, bis die Streitigkeiten beigelegt sind.
  3. Minderjährige oder schutzbedürftige Erben: Wenn minderjährige Kinder oder schutzbedürftige Personen Erben sind, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, um ihre Interessen zu schützen und den Nachlass in ihrem Namen zu verwalten.

Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft erfolgt in der Regel auf Antrag eines Erben, eines Gläubigers oder des Nachlasspflegers selbst. Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestellung eines Nachlasspflegers in der Regel nur dann erfolgt, wenn keine anderen geeigneten Lösungen für die Nachlassangelegenheiten gefunden werden können.

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