Was ist unter der gesetzlichen Erbfolge zu verstehen?

Die gesetzliche Erbfolge bezieht sich auf die Reihenfolge, in der Personen gesetzlich erbberechtigt sind, wenn jemand ohne ein Testament oder einen Erbvertrag verstirbt. Sie ist in Deutschland im sogenannten "Bürgerlichen Gesetzbuch" (BGB) geregelt, dort in den §§ 1924 bis 1936 BGB. Die gesetzliche Erbfolge legt fest, welche Verwandten des Verstorbenen das Erbe erhalten und in welchem Verhältnis sie berechtigt sind.

  1. Erben erster Ordnung: Die direkten Nachkommen des Verstorbenen haben Vorrang in der gesetzlichen Erbfolge. Dies umfasst die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Wenn der Verstorbene Kinder hat, erben sie in der Regel zu gleichen Teilen.
  2. Erben zweiter Ordnung: Wenn keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind, treten die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen in der gesetzlichen Erbfolge ein.
  3. Erben dritter Ordnung: Wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind, erben die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen.
  4. Erben vierter Ordnung und weitere Ordnungen: Wenn keine Verwandten aus den ersten drei Ordnungen überleben, treten entferntere Verwandte, wie Geschwister, Onkel, Tanten, Cousinen und Cousins, in die gesetzliche Erbfolge ein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erben in jeder Ordnung Vorrang vor den Erben in der nächstfolgenden Ordnung haben. Wenn also Kinder des Verstorbenen vorhanden sind, erben sie und schließen andere Verwandte der zweiten Ordnung aus. Wenn es keine Erben in einer bestimmten Ordnung gibt, erben die Verwandten in der nächstfolgenden Ordnung.

Wenn der Verstorbene keine gesetzlichen Erben hinterlässt und auch kein Testament oder keinen Erbvertrag erstellt hat, kann das Erbe an den Staat fallen, was als "gesetzliche Erbfolge zugunsten des Fiskus" bezeichnet wird.

Die gesetzliche Erbfolge kann komplex sein, insbesondere wenn es viele Erben gibt oder Vermögenswerte über verschiedene Verwandtschaftsgrade verteilt sind. Aus diesem Grund ist es oft ratsam, ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren eigenen Wünschen verteilt wird.

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