Wie wird ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht?

Ein Pflichtteilsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn eine Person über ein Testament oder Erbvertrag enterbt worden ist, aber dennoch nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, Anspruch auf einen Teil des Erbes hat. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Um einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, müssen die folgenden Schritte befolgt werden:

  1. Feststellung der Pflichtteilsberechtigung:
    Zuerst muss die Person sicherstellen, dass sie tatsächlich pflichtteilsberechtigt ist. In der Regel sind Abkömmlinge (Kinder, Enkel), der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner pflichtteilsberechtigt. Die Eltern sind dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind.
  2. Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs:
    Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den die pflichtteilsberechtigte Person ohne die Enterbung erhalten hätte.
  3. Frist beachten:
    Der Pflichtteilsanspruch muss innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da der Anspruch sonst verfallen kann.
  4. Schriftliche Geltendmachung:
    Der Pflichtteilsanspruch muss gegenüber dem oder den Erben geltend gemacht werden.
  5. Berechnung und Nachweis des Anspruchs:
    Die pflichtteilsberechtigte Person(en) muss die Höhe ihres Anspruchs berechnen. Der Erbe muss erforderlichenfalls Belege für die Wertermittlung des Nachlasses vorlegen.
  6. Klageerhebung:
    Wenn der Erbe den Pflichtteilsanspruch nicht freiwillig erfüllt, kann die pflichtteilsberechtigte Person Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach den Umständen des Einzelfalls variieren können. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt durchgeführt werden.

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