Wann liegt Testierunfähigkeit vor?

Die Testierunfähigkeit bezieht sich auf die Unfähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten. In Deutschland gelten strenge Anforderungen an die Testierfähigkeit, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Zu den möglichen Gründen für Testierunfähigkeit gehören:

  1. Mangelnde Geschäftsfähigkeit: Personen, die nicht geschäftsfähig sind, sind testierunfähig.
  2. Geistige Beeinträchtigung: Personen, die aufgrund von geistigen Beeinträchtigungen wie Demenz, schweren psychischen Erkrankungen oder anderen geistigen Einschränkungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung und die Konsequenzen ihres Testaments zu verstehen, können als testierunfähig zu betrachten sein.
  3. Einflussnahme oder Zwang: Wenn eine Person gezwungen oder erheblich beeinflusst wird, ein bestimmtes Testament zu erstellen, ohne ihren eigenen freien Willen auszudrücken, kann dies zur Testierunfähigkeit führen.
  4. Bewusstseinsstörungen: Personen, die sich in einem Zustand von Bewusstseinsstörungen wie Rausch oder starkem Medikamenteneinfluss befinden, können nicht testieren, solange diese Störung anhält.

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