Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser (die Person, die ein Testament erstellt) einen bestimmten Vermögensgegenstand (bspw. einen Geldbetrag) an einen sogenannten Vermächtnisnehmer hinterlässt. Das Vermächtnis ist eine Möglichkeit, sein Vermögen nach dem eigenen Tod zu regeln und bestimmte Personen oder Organisationen zu bedenken, ohne ihnen die rechtliche Stellung eines Erben, also Rechtsnachfolgers, zuzuerkennen.

Ein Vermächtnis kann verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise:

  1. Geldvermächtnis: Der Erblasser hinterlässt dem Vermächtnisnehmer einen bestimmten Geldbetrag.
  2. Sachvermächtnis: Der Erblasser hinterlässt dem Vermächtnisnehmer einen konkreten Vermögensgegenstand, wie beispielsweise ein Auto, ein Schmuckstück oder ein Grundstück.
  3. Quotenvermächtnis: Der Erblasser bestimmt, dass der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Prozentsatz seines Nachlasses erhalten soll, anstatt einen festen Geldbetrag oder einen bestimmten Vermögensgegenstand.
  4. Auflagevermächtnis: Der Erblasser verknüpft das Vermächtnis mit einer bestimmten Auflage, die der Vermächtnisnehmer erfüllen muss, um das Vermächtnis zu erhalten. Beispielsweise kann der Erblasser einem Vermächtnisnehmer Geld hinterlassen, aber die Bedingung stellen, dass dieses Geld für die Ausbildung eines Enkels verwendet werden muss.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Vermächtnisnehmer nicht durch das Vermächtnis zum Erben wird. Er erhält lediglich das Vermächtnis, das ihm durch das Testament zugedacht worden ist, während die restlichen Vermögenswerte des Erblassers unter den Erben aufgeteilt werden. Das Vermächtnis hat daher eine eigenständige rechtliche Bedeutung im Erbrecht. Darüber hinaus kann auch einem Erben zusätzlich ein Vermächtnis zugedacht werden (sog. Vorausvermächtnis).

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