Was ist ein Wohnungsrecht?

Ein Wohnungsrecht räumt einer Person das Recht ein, in einer bestimmten Wohnung oder einem bestimmten Teil einer Immobilie zu wohnen, auch wenn sie nicht der Eigentümer der Immobilie ist. Dieses Recht ermöglicht es dem Berechtigten, die Wohnung zu nutzen, jedoch in der Regel ohne das Recht, die Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen. Das Wohnungsrecht kann auf Lebenszeit oder für einen festgelegten Zeitraum gewährt werden.

Hier sind einige wichtige Merkmale eines Wohnungsrechts im deutschen Recht:

  1. Nutzungsrecht: Der Inhaber des Wohnungsrechts hat das Recht, die Wohnung oder den zugewiesenen Teil der Immobilie zu nutzen, um darin zu wohnen.
  2. Begrenzte Verfügungsbefugnis: Im Gegensatz zum Nießbrauch, bei dem der Inhaber umfassendere Nutzungsrechte hat, kann der Inhaber eines Wohnungsrechts die Immobilie in der Regel nicht vermieten, verkaufen oder anderweitig darüber verfügen.
  3. Eintragung im Grundbuch: Um ein Wohnungsrecht rechtlich abzusichern und es gegenüber Dritten durchsetzbar zu machen, sollte es ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen werden.
  4. Begrenzte Übertragbarkeit: Wohnungsrechte können nicht einfach übertragen oder vererbt werden wie Eigentum. In der Regel erlischt das Wohnungsrecht mit dem Tod des Berechtigten oder zu dem Zeitpunkt, der im Vertrag oder Testament festgelegt worden ist.
  5. Nutzung durch den Berechtigten und seine Familie: Der Inhaber eines Wohnungsrechts kann in der Regel nicht nur selbst in der Wohnung wohnen, sondern auch seine Familie in der Wohnung unterbringen.

Wohnungsrechte können in verschiedenen Situationen entstehen, wie beispielsweise durch Vereinbarungen zwischen den Parteien, Schenkungen oder Testamente. Sie werden regelhaft eingesetzt, um Personen, welche beispielsweise ihr Haus bzw. ihre Immobilie verschenken, abzusichern.

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