Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, welches einer Person die Befugnis erteilt, im Namen einer anderen Person zu handeln bzw. Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht wird in der Regel für den Fall erteilt, dass eine andere Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Wünsche und Interessen der betroffenen Person respektiert und gewahrt werden, auch wenn sie nicht mehr in der Lage ist, selbstständig zu handeln.

Typischerweise wird eine Vorsorgevollmacht genutzt, um Entscheidungen in den folgenden Bereichen zu treffen:

  1. Gesundheitsfürsorge: Die bevollmächtigte Person kann medizinische Entscheidungen treffen, wie die Auswahl von Ärzten, medizinischen Behandlungen und medizinischen Eingriffen, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
  2. Finanzen und Vermögenswerte: Die bevollmächtigte Person kann finanzielle Angelegenheiten im Namen der betroffenen Person verwalten, wie das Zahlen von Rechnungen, die Verwaltung von Bankkonten und die Durchführung von Finanztransaktionen.
  3. Wohnungsangelegenheiten: Die bevollmächtigte Person kann Entscheidungen über Wohnverhältnisse treffen, wie die Auswahl eines Pflegeheims oder die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht nur dann wirksam ist, wenn sie im Voraus erstellt wurde, solange die betroffene Person noch in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und rechtlich handlungsfähig ist (Geschäftsfähigkeit). Sobald die betroffene Person ihre Geschäftsfähigkeit verliert, kann die wirksam bevollmächtigte Person die notwendigen Entscheidungen treffen, um die Interessen der betroffenen Person zu schützen.

Es ist ratsam, eine Vorsorgevollmacht sorgfältig zu erstellen und die bevollmächtigte Person darauf vorzubereiten, um sicherzustellen, dass die Wünsche und Bedürfnisse der betroffenen Person angemessen berücksichtigt werden.

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