Was regelt ein gemeinschaftliches Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament ist eine spezielle Form eines Testaments, bei dem Ehegatten oder gleichgestellte Personen gemeinsam ihre letztwillige Verfügung treffen. Dieses Testament wird auch als "Berliner Testament" bezeichnet, wenn es einen bestimmten Inhalt hat. Es regelt hauptsächlich die Nachlassangelegenheiten und den Vermögensübergang nach dem Tod der Erblasser. Hier sind einige wichtige Aspekte, welche durch ein gemeinschaftliches Testament geregelt werden können:

  1. Erbeinsetzung: Im gemeinschaftlichen Testament können die Erblasser einander als Alleinerben sowie Schlusserben einsetzen. Das bedeutet, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erbt und – beispielsweise - die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners erben. Hierdurch entstehen Pflichtteilsansprüche der Kinder.
  2. Vor- und Nacherbschaft: In einem gemeinschaftlichen Testament können die Erblasser auch eine Vor- und Nacherbschaft festlegen. Der überlebende Ehepartner wird dann als Vorerbe eingesetzt und die gemeinsamen Kinder als Nacherben. Der Vorerbe hat das Recht, über das Vermögen zu verfügen, soll es jedoch nicht verschwenden können. Nach seinem Tod geht das Vermögen an die Nacherben über.
  3. Auflagen und Vermächtnisse: Das gemeinschaftliche Testament kann auch Auflagen und Vermächtnisse enthalten. Zum Beispiel können bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge an Dritte vergeben werden, oder es können Bedingungen für die Erben festgelegt werden.
  4. Widerruf und Änderung: Ein gemeinschaftliches Testament kann jederzeit von beiden Erblassern gemeinsam geändert oder widerrufen werden, solange beide noch leben und einverstanden sind. Darüber kann das Testament zu Lebzeiten auch einseitig widerrufen werden. Im Falle einer Scheidung verliert das Testament seine Gültigkeit, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments gewisse formelle Anforderungen erfüllt. Außerdem sollten die Erblasser sorgfältig über die darin enthaltenen Regelungen nachdenken, da sie erhebliche – bindend werdende - Auswirkungen auf die Verteilung des Nachlasses haben können. Es ist oft ratsam, rechtlichen Rat von einem Rechtsanwalt einzuholen, um sicherzustellen, dass das Testament den individuellen Wünschen und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

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