Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, die Erbschaftsteuerlast zu minimieren?

  1. Nutzen Sie die Freibeträge: In Deutschland gibt es Freibeträge, bis zu denen geerbtes Vermögen steuerfrei bleibt. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erben. Beispielsweise haben Eltern und Kinder einen höheren Freibetrag als entfernte Verwandte. Sie können die Steuerlast reduzieren, indem Sie sicherstellen, dass das vererbte Vermögen innerhalb dieser Freibeträge liegt.
  2. Schenkungen zu Lebzeiten: Eine Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu reduzieren, besteht darin, Vermögenswerte zu Lebzeiten zu verschenken. Für Schenkungen gelten ebenfalls Freibeträge, welche alle zehn Jahre wieder vollständig zur Verfügung stehen. Durch schrittweise Schenkungen an Erben können Sie die Steuerlast im Todesfall verringern.
  3. Steuervergünstigungen nutzen: Es gibt bestimmte steuerliche Vergünstigungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, die in bestimmten Fällen die Erbschaftsteuer reduzieren können. Ein Beispiel ist die begünstigte Betriebsvermögensregelung, welche darauf abzielt, Familienunternehmen zu schützen und Erbschaftsteuern in solchen Fällen zu minimieren. Weitere Privilegien gelten für das sog. Familienheim.
  4. Testamentarische Gestaltung: Ein gut geplantes Testament kann dazu beitragen, die Erbschaftsteuerbelastung zu minimieren. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, eine Testamentsgestaltung zu entwickeln, die Ihre Vermögenswerte so effizient wie möglich überträgt und die Steuerlast verringert.
  5. Beratung durch Experten: Es ist ratsam, sich in erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese Experten können Ihnen dabei helfen, die besten Strategien zur Minimierung der Erbschaftsteuer in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu entwickeln.

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