Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenstransaktion

Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Modell, das ursprünglich hauptsächlich im Ausland oder in großen deutschen Unternehmen genutzt wurde. Mittlerweile findet die Idee, die Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen, auch im mittelständischen Bereich Anklang.

Es gibt verschiedene Gründe für und gegen ein solches Beteiligungsprogramm und verschiedene Modelle. Die Mitarbeiterbeteiligung kann insbesondere Führungskräfte und Manager gewinnen und langfristig an das Unternehmen binden. Unter Finanzierungsgesichtspunkten bietet es Vorteile, wenn die Arbeitnehmer durch eigene Beiträge die Kapitalbasis des Unternehmens stärken oder die Aufnahme von Fremdkapital teilweise oder ganz entbehrlich machen.

Bei einem Unternehmenskauf kann die Mitarbeiterbeteiligung eine interessante Möglichkeit sein, um als Arbeitgeber dauerhaft attraktiv zu sein und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Dies gilt sowohl für Startups als auch für etablierte Unternehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gerichte etablierte arbeitsrechtliche Grundsätze auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme anwenden1. Daher ist es ratsam, bei der Ausgestaltung eines solchen Programms einen Rechtsberater zu konsultieren.

Es gibt verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens teilhaben zu lassen. Hier sind einige der gängigsten Modelle:

  1. Belegschaftsaktien: Die Belegschaftsaktie ist die bekannteste Form der kapitalmäßigen Mitarbeiterbeteiligung.
  2. GmbH-Anteile: Arbeitnehmer können gleichberechtigte Mitinhaber einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) werden, indem sie Kapital in diese investieren.
  3. Mitarbeiterdarlehen.
  4. Stille Beteiligung.
  5. Genussrechte.
  6. Virtuelle Beteiligung.
  7. Bonuszahlungen.
  8. Phantom Shares (auch virtuelle Beteiligungen genannt).
  9. C-Shares.
  10. Stock Options.
  11. Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne).

Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl des richtigen Modells der Mitarbeiterbeteiligung besonders von vier Faktoren abhängig ist: der Rechtsform des Unternehmens, dem gewünschten Umfang der Informations- und Mitwirkungsrechte für Mitarbeiter, dem Kapitalanteil und Anlagerisiko sowie der Verzinsung und Erfolgsbeteiligung des Kapitals. 

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