Unternehmenskauf in der Krise (Insolvenz)
Beim Kauf eines Unternehmens in der Krise gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
- Zeitpunkt des Kaufs: Der Kauf eines Unternehmens kann vor einer möglichen Insolvenzantragstellung oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen.
- Art des Kaufs - Share Deal oder Asset Deal: Bei einem Share Deal werden die Gesellschaftsanteile des Unternehmens erworben, was jedoch die Krise der Gesellschaft nicht beseitigt1. Bei einem Asset Deal werden einzelne oder alle Vermögensgegenstände erworben.
- Risiken und Haftung: Unternehmenskäufe in der Krise bergen erhebliche Fallstricke. Es ist wichtig, die Haftungssituation der Beteiligten zu berücksichtigen. Beispielsweise kann der Erwerber für die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haften.
- Due-Diligence: Eine sorgfältige Prüfung des Unternehmens ist unerlässlich, um die finanzielle Situation, mögliche Insolvenzgründe und den zusätzlichen Kapitalbedarf des Unternehmens zu ermitteln.
- Verhandlungen: Der Interessent kann exklusive Verhandlungen direkt mit den Gesellschaftern/dem Geschäftsführer führen.
Es ist ratsam, einen Experten zu konsultieren, um eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Risiko vorzunehmen.